Zusammenfassung: Das BMF konkretisiert, in welchen Fällen der Zusammenschlussstichtag eine Unterbrechung der Siebenjahresfrist nach § 37 EStG 1988 bewirkt.
Rechtsgrundlagen: § 37 EStG 1988; Art IV UmgrStG
Weiterführende Hinweise: BMF, 04.06.2002
Zusammenfassung: Das BMF konkretisiert, in welchen Fällen der Zusammenschlussstichtag eine Unterbrechung der Siebenjahresfrist nach § 37 EStG 1988 bewirkt.
Rechtsgrundlagen: § 37 EStG 1988; Art IV UmgrStG
Weiterführende Hinweise: BMF, 04.06.2002