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Siebenjahresfrist gem. § 37 EStG 1988 i. Z. m. einem Zusammenschluss gem. Art. IV UmgrStG

SteuernBMFSWK 2002, S 600 Heft 22 v. 1.8.2002

Zusammenfassung: Das BMF konkretisiert, in welchen Fällen der Zusammenschlussstichtag eine Unterbrechung der Siebenjahresfrist nach § 37 EStG 1988 bewirkt.

Rechtsgrundlagen: § 37 EStG 1988; Art IV UmgrStG

Weiterführende Hinweise: BMF, 04.06.2002

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