§ 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987
Übernimmt der Käufer eine Leistungspflicht des Verkäufers gegenüber dritten Personen, stellt diese Leistungserbringung einen Bestandteil der Gegenleistung iSd Grunderwerbsteuerrechts dar.
VwGH 29.11.2001, 2001/16/0411
§ 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987
Übernimmt der Käufer eine Leistungspflicht des Verkäufers gegenüber dritten Personen, stellt diese Leistungserbringung einen Bestandteil der Gegenleistung iSd Grunderwerbsteuerrechts dar.
VwGH 29.11.2001, 2001/16/0411