Zusammenfassung: Durch den einmaligen Kauf und Verkauf von Maschinen wird kein Unternehmerstatus begründet.
FLD für Wien, NÖ und Bgld, II/12, 20.12.2001
Rechtsgrundlagen: § 11 Abs. 14 uStG 1972
Zusammenfassung: Durch den einmaligen Kauf und Verkauf von Maschinen wird kein Unternehmerstatus begründet.
FLD für Wien, NÖ und Bgld, II/12, 20.12.2001
Rechtsgrundlagen: § 11 Abs. 14 uStG 1972