WAG
Der VfGH qualifiziert die im Wertpapieraufsichtsgesetz vorgesehene Auslagerung der Bundeswertpapieraufsicht auf eine öffentlich-rechtliche Anstalt als verfassungswidrig.
VfGH 12.12.2001, G 269/01
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Der VfGH qualifiziert die im Wertpapieraufsichtsgesetz vorgesehene Auslagerung der Bundeswertpapieraufsicht auf eine öffentlich-rechtliche Anstalt als verfassungswidrig.
VfGH 12.12.2001, G 269/01