§ 209 Abs. 1 BAO
Überprüfungen bezüglich der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften durch die Finanzbehörde bewirken die Unterbrechung der Verjährung des Rechts auf Festlegung der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer.
VwGH 22.11.2001, 98/15/0056