Zusammenfassung: Die FLD Wien, NÖ, Bgld erläutert, unter welchen Voraussetzungen die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen beantragt werden kann.
FLD Wien, NÖ und Bgld, II/12, 01.03.2002
Rechtsgrundlagen: § 97 EStG
Zusammenfassung: Die FLD Wien, NÖ, Bgld erläutert, unter welchen Voraussetzungen die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen beantragt werden kann.
FLD Wien, NÖ und Bgld, II/12, 01.03.2002
Rechtsgrundlagen: § 97 EStG