Zusammenfassung: Die FLD für Wien, NÖ und Bgld nimmt zur Liebhabereiprüfung und zur Änderung der Bewirtschaftungsform bezüglich der nebenberuflichen Tätigkeit eines Komponisten Stellung.
FLD Wien, NÖ und Bgld, II/12, 18.12.2001
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 LVO