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Unzulässiger Beitritt zu einer Berufung gegen einen Feststellungsbescheid

SteuernSWK 2002, S 360 Heft 11 v. 10.4.2002

Zusammenfassung: Die FLD für Wien, NÖ und Bgld nimmt zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung des Beitrittsrechts nach § 257 Abs 1 BAO Stellung und erläutert, dass ein Beitritt zu einer Berufung gegen einen Feststellungsbescheid nach § 188 BAO nicht zulässig ist.

FLD für Wien, NÖ und Bgld, 25.10.2001

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