Zusammenfassung: Das BMF erläutert, welche Konsequenzen rückwirkende Berichtigungen bei Umgründungen für den Unternehmens- und Verkehrswert haben.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 4 UmgrStG; 3 8 Abs 4 UmgrStG; § 29 Abs 1 UmgrStg; § 33 Abs 4 UmgrStG; § 38a Abs 2 Z 1 UmgrStG