Art 137 B-VG; § 201 BAO
Der Autor analysiert ein Erkenntnis des VfGH, in dem dieser eine Partei mit dessen Antrag auf Rückerstattung der gemeinschaftsrechtswidrig erhobenen Getränkesteuerbeträge auf das Finanzverfahren verwies , die eigene Entscheidungskompetenz also ablehnte.