§ 16 Abs 1 EStG
Der VwGH erörtert, dass Kosten, die aus der Funktionsausübung in einer beruflichen Interessensvereinigung resultieren, nicht als Werbungskosten für Leistungen aus dem Dienstvertrag geltend gemacht werden können.
VwGH 26.07.2000, 2000/14/0084