§ 4 Abs 1 EStG 1988
Die Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen setzt die regelmäßige Verwendung der Wirtschaftsgüter voraus.
VwGH 02.08.2000, 97/13/0019
§ 4 Abs 1 EStG 1988
Die Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen setzt die regelmäßige Verwendung der Wirtschaftsgüter voraus.
VwGH 02.08.2000, 97/13/0019