Zusammenfassung: Verluste, die aus der Veräußerung der Wirtschaftsgüter des notwendigen Betriebsvermögens eines insolventen Unternehmens resultieren, stellen bei Nichterfüllung des Unternehmerstatus Verluste aus einem Spekulationsgeschäft dar, für die kein Verlustvortragsrecht besteht.
FLD Wien, NÖ und Bgld, Senat II/12, 28.07.2000