Zusammenfassung: Der Autor veranschaulicht anhand konkreter Berechnungsbeispiele, dass das Inkrafttreten des Budgetbegleitgesetzes die Entscheidung der Frage, ob endbesteuerte Beteiligungseinnahmen bei der Veranlagung einbezogen werden sollen oder nicht, weiter erschwert.
Rechtsgrundlagen: § 37 Abs 1 EStG; § 33 Abs 10 EStG