Zusammenfassung: Der Autor weist darauf hin, dass die Aufhebung der Getränkesteuerpflicht wesentliche Entlastungen in der Buchführung zur Folge hat, als die verpflichtende getrennte Verbuchung der Restaurationsumsätze und des Wareneingangs nunmehr wegfällt.
Rechtsgrundlagen: § 124 BAO; § 10 Tiroler Getränke- und SpeiseeissteuerG 1993; § 126 Abs 1 BAO; § 18 UStG