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Information zur Kommunalsteuergesetznovelle 2001

SteuernSWK 2001, S 230 Heft 6 v. 15.2.2001

Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Einbeziehung von dienstzugeteilten Personen einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft und von überlassenen Arbeitskräften in den Dienstnehmerbegriff des Kommunalsteuerrechts Stellung. Dabei erläutern sie insbesondere auch die Bestimmung des maßgeblichen Steuerpflichtigen und die Begründung und Bemessung der Kommunalsteuerpflicht.

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