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Anspruchzinsen bei nachträglicher Herabsetzung der Stammabgabenschuld

SteuernDr. Hans M. SlawitschSWK 2001, S 235 Heft 6 v. 15.2.2001

Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit dem Anwendungsbereich des § 205 BAO auseinander, vertritt aber die Ansicht, dass die fehlende Minderung der Anspruchszinsen im Fall einer zB berufungsbedingten nachträglichen Herabstufung der Stammabgabenschuld mit verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht im Einklang steht.

Rechtsgrundlagen: § 205 BAO; § 212 Abs 2 BAO; § 212a BAO

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