§ 8 KStG 1988
Der VwGH erläutert, unter welchen Voraussetzungen die Übertragung von Nutzungsrechten an der Wohnung der GmbH an den Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist.
VwGH 20.06.2000, 98/15/0169; VwGH 98/15/0170