§ 9 BAO
Ein noch anhängiges Berufungsverfahren schließt die Geltendmachung der Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden nicht aus.
VwGH 20.06.2000, 98/15/0084
§ 9 BAO
Ein noch anhängiges Berufungsverfahren schließt die Geltendmachung der Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden nicht aus.
VwGH 20.06.2000, 98/15/0084