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Übersicht über die steuerrechtliche Judikatur der Höchstgerichte

RechtsprechungDr. Eleonore Berchtold-Ostermann (Bearb. VfGH-Erkenntnisse); StB Gerhard Gaedke (Bearb VwGH-Erkenntnisse); Univ. Prof. Dr. Michael Tumpel und Dr. Christian Widhalm (Bearb. EuGH-Urteile)SWK 2001, R 120 Heft 35 und 36 v. 15.12.2001

§ 41 Abs 2 BAO; § 34 BAO; § 39 Z 5 BAO; 3 4 Abs 4 Z 5 lit e EStG

Auch eine öffentlich-rechtliche Körperschaft kommt als Nachfolgerechtsträger eines gemeinnützigen Vereins nur in Betracht, wenn die ausschließliche Vermögensverwendung zu gemeinnützigen Zwecken gewährleistet und in den Satzungen des Vereins festgelegt wird.

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