§ 67 Abs 3 EStG 1988
Der VwGH nimmt zur Einrechnung von Vordienstzeiten bei einem anderen Dienstgeber im Rahmen der Bemessung des Abfertigungsanspruchs eines Angestellten Stellung.
VwGH 26.06.2001, 2001/14/0009
§ 67 Abs 3 EStG 1988
Der VwGH nimmt zur Einrechnung von Vordienstzeiten bei einem anderen Dienstgeber im Rahmen der Bemessung des Abfertigungsanspruchs eines Angestellten Stellung.
VwGH 26.06.2001, 2001/14/0009