§ 90 BAO
Die Ablehnung des Akteneinsichtsrechts des Steuerschuldners im Rahmen einer Betriebsprüfung hat die Rechtswidrigkeit der nachfolgenden Steuerbescheide zur Folge, die mit Berufung geltend gemacht werden kann.
VwGH 22.06.2001, 2000/13/0037
§ 90 BAO
Die Ablehnung des Akteneinsichtsrechts des Steuerschuldners im Rahmen einer Betriebsprüfung hat die Rechtswidrigkeit der nachfolgenden Steuerbescheide zur Folge, die mit Berufung geltend gemacht werden kann.
VwGH 22.06.2001, 2000/13/0037