Zusammenfassung: Die Autoren verweisen auf eine Stellungnahme des BMF, in der erläutert wird, welche Werbeaktivitäten von Tourismusverbänden, Fremdenverkehrsvereinen und Tourismusgemeinden dem Unternehmensbereich zuzuordnen sind und für welche Werbetätigkeiten ein Vorsteuerabzugsrecht geltend gemacht werden kann.
Rechtsgrundlagen: Rz 273 UStR 2000; § 2 Abs 3 UStG 1994