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Offenlegung des Jahresabschlusses auch durch Prokuristen möglich

WirtschaftMMag. Ernst MarschnerSWK 2001, W 155 Heft 34 v. 1.12.2001

§ 283 HGB; § 24 FBG; § 194 HGB; § 122 GmbHG; § 18 Abs 3 GmbHG

Der Autor bespricht eine Entscheidung des OGH, in der dieser erläutert, dass auch ein Prokurist zur Bestätigung eines Jahresabschlusses beim Firmenbuchgericht legitimiert sein kann, sofern aus dem Gesellschaftsvertrag eine, die Reichweite der Prokura übersteigende, Zeichnungsbefugnis abgeleitet werden kann.

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