§ 11 Abs 1 Z 3 UStG 1972
In einer Rechnung muss Art und auch Ausmaß der Leistung konkretisiert werden.
VwGH 07.06.2001, 99/15/0254
§ 11 Abs 1 Z 3 UStG 1972
In einer Rechnung muss Art und auch Ausmaß der Leistung konkretisiert werden.
VwGH 07.06.2001, 99/15/0254