Zusammenfassung: Die FLD Wien, NÖ und Bgld prüft die Einkommensteuerpflicht für Preisgelder, die aufgrund einer besonderen beruflichen Leistung zugewendet werden, und nimmt in diesem Zusammenhang auch zur Auslegung des Kriteriums der "unmittelbaren Förderung" in § 3 Abs 1 Z3 lit c estg Stellung.
FLD Wien,NÖ und Bgld, Senat II/12, 01.10.2001