Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Währungsausweisung und automationsunterstützten Übermittlung der Lohnzettelinformationen im Rahmen der Währungsumstellung auf Euro Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 132 BAO
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Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Währungsausweisung und automationsunterstützten Übermittlung der Lohnzettelinformationen im Rahmen der Währungsumstellung auf Euro Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 132 BAO
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