§ 19 Abs 1 EStG 1988
Der VwGH nimmt zur ordnungsgemäßein Berücksichtigung von Akontozahlungen in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Stellung und bestimmt zu diesem Zweck deren Zuflusszeitpunkt.
VwGH 07.06.2001, 95/15/0112
§ 19 Abs 1 EStG 1988
Der VwGH nimmt zur ordnungsgemäßein Berücksichtigung von Akontozahlungen in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Stellung und bestimmt zu diesem Zweck deren Zuflusszeitpunkt.
VwGH 07.06.2001, 95/15/0112