§ 311 BAO
Die nicht mehr bestehende Entscheidungspflicht der belangten Behörde erfordert die Zurückweisung eines Devolutionsantrags.
VwGH 30.05.2001, 2000/13/0195
§ 311 BAO
Die nicht mehr bestehende Entscheidungspflicht der belangten Behörde erfordert die Zurückweisung eines Devolutionsantrags.
VwGH 30.05.2001, 2000/13/0195