§ 8 Abs 2 KStG 1988
Der VwGH beschreibt die Bestimmungskriterien eines Vorteilsausgleichs, der der Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung entgegensteht.
VwGH 30.05.2001, 99/13/0224
§ 8 Abs 2 KStG 1988
Der VwGH beschreibt die Bestimmungskriterien eines Vorteilsausgleichs, der der Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung entgegensteht.
VwGH 30.05.2001, 99/13/0224