Zusammenfassung: Der Autor nimmt Bezug auf einen Beitrag von Baborka und setzt sich auf Grundlage der gesetzlichen Begriffsdefinition der steuerlichen Herstellungskosten in § 6 Z 2 lit a EstG mit der Frage nach der Bestimmung des steuerlichen Mindestansatzes und nach der Maßgeblichkeit für das abnutzbare Anlagevermögen auseinander. Weiters prüft er, ob bei mehrjährigen Fertigungen vorrangig § 6 Z 2 lit a Estg oder aber § 206 Abs 3 HGB zugrundezulegen, vertritt resümierend und entgegen Beberka aber die Ansicht, dass diese ohnehin klaren Fragen keine Klarstellung in den EStR erfordern.