§ 41 Abs. 2 FLAG; § 22 Z 2 EStG
Der VwGH betont die Irrelevanz des Kriteriums der Weisungsgebundenheit bei der Auslegung des § 22 Z 2 EStG und die Maßgeblichkeit des Kriteriums des Unternehmerrisikos bei Beurteilung der Dienstgeberbeitragspflicht für die Vergütungsbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers.