§ 303 BAO
Der VwGH prüft, ob die nachträgliche Vorlage eines Sachverständigengutachtens als Geltendmachung eines "neuen Beweismittels" qualifiziert werden kann, das die Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigt.
VwGH 25.05.2000, 99/16/0217
§ 303 BAO
Der VwGH prüft, ob die nachträgliche Vorlage eines Sachverständigengutachtens als Geltendmachung eines "neuen Beweismittels" qualifiziert werden kann, das die Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigt.
VwGH 25.05.2000, 99/16/0217