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Aktuelle Kurzinformationen zur Bundesabgabenordnung

SteuernSWK 2001, S 54 Heft 2 v. 10.1.2001

§ 4 BAO

Die Verwertung der Vorbehaltsobjekte durch den Vorbehaltseigentümer begründet keine Erwerberstellung und somit auch keine Haftung.

VwGH 24.10.2000, 2000/14/0091

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