§ 4 BAO
Die Verwertung der Vorbehaltsobjekte durch den Vorbehaltseigentümer begründet keine Erwerberstellung und somit auch keine Haftung.
VwGH 24.10.2000, 2000/14/0091
§ 4 BAO
Die Verwertung der Vorbehaltsobjekte durch den Vorbehaltseigentümer begründet keine Erwerberstellung und somit auch keine Haftung.
VwGH 24.10.2000, 2000/14/0091