§ 23 EStG
Die (Schein-)Begründung atypischer Beteiligungen ohne Bereitstellung von Beteiligungskapital ist als Steuerhinterziehung zu qualifizieren.
VwGH 22.09.2000, 96/15/0202
§ 23 EStG
Die (Schein-)Begründung atypischer Beteiligungen ohne Bereitstellung von Beteiligungskapital ist als Steuerhinterziehung zu qualifizieren.
VwGH 22.09.2000, 96/15/0202