Zusammenfassung: Das BMF konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen am Bilanzstichtag vorliegende Gewinnbeteiligungsansprüche im Rahmen einer Rückdeckungsversicherung mit dem Rückkaufswert aktiviert werden können.
Rechtsgrundlagen: Rz 3368 EStR 2000; Rz 3419 EStR 2000