Zusammenfassung: Das BMF nimmt zum zeitlichen Anwendungsbereich des in § 31 Abs 3 EStG 1988 normierten fiktiven Ansatzes des gemeinen Werts im Fall des Eintritts in das österreichische Besteuerungsrecht Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 31 Abs 3 EStG 1988 idF BGBl 699/1991