§ 5 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987
Auch gesondert verrechnete Umsatzsteuerbeträge sind bei der Bemessung der Grunderwerbsteuer zu berücksichtigen.
VwGH 22.03.2001, 2001/16/0018
§ 5 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987
Auch gesondert verrechnete Umsatzsteuerbeträge sind bei der Bemessung der Grunderwerbsteuer zu berücksichtigen.
VwGH 22.03.2001, 2001/16/0018