§ 18 Abs 2 Z 3 KVG
Sofern die Übernahme einer Verbindlichkeit im Begründungszeitpunkt des Steueranspruchs eine Vermögensvermehrung des Verkäufers zur Folge hat, ist sie bei der Bemessung der Börsenumsatzsteuer zu berücksichtigen.
VwGH 15.03.2001, 2000/16/05652