§ 3 ErbStG
Für Zuwendungen im Rahmen eines Preisausschreibens, bei dem die Gewinner mittels Los bestimmt werden, ist Schenkungssteuer zu bezahlen.
VwGH 15.03.2001, 98/16/0205-0207
§ 3 ErbStG
Für Zuwendungen im Rahmen eines Preisausschreibens, bei dem die Gewinner mittels Los bestimmt werden, ist Schenkungssteuer zu bezahlen.
VwGH 15.03.2001, 98/16/0205-0207