§ 17 Abs 2 ZustellG
Eine Hinterlegung erlangt im Fall der Unerlassung einer schriftlichen Benachrichtigung keine Rechtsgültigkeit.
VwGH 27.02.2001, 2000/13/0077
§ 17 Abs 2 ZustellG
Eine Hinterlegung erlangt im Fall der Unerlassung einer schriftlichen Benachrichtigung keine Rechtsgültigkeit.
VwGH 27.02.2001, 2000/13/0077