§ 187a TLAO; RL 92/12/EWG
Die Autoren besprechen ein Erkenntnis des VwGH, in dem dieser zur Auslegung des Begriff des "Rechtsbehelfs" im sogenannten Getränkesteuer-Urteil des EuGH Stellung nahm und konkretisierte, dass im Fall eines bereits geltend gemachten Rechtsbehelfs auch nachträgliche Getränkesteuervorschreibungen vom zeitlichen Wirkungsbereich des Urteils umfasst sind.