Zusammenfassung: Der Autor setzt sich mit den Anwendungsbereichen der §§ 11 und 12 GewO auseinander, die den Übergang der Gewerbebefugnisse auf den Rechtsnachfolger im Rahmen von Umgründungen vorsehen . Handig beschreibt dabei die Rechtslage auch für formwechselnde Umwandlungen und erläutert, in welchen Fällen eine Ausübung der Gewerbeberechtigung durch den verbleibenden Gesellschafter oder aber ein Fortbestand der Gewerbeberechtigung beim Rechtsvorgänger in Betracht kommt.