Zusammenfassung: Die Erlassung eines Feststellungsbescheids gegenüber einer Miteigentumsgemeinschaft ist nach der Einräumung von Wohnungseigentum nicht mehr rechtsgültig, da die Wohnungseigentumsbegründung den Wegfall der Rechtspersönlichkeit der Miteigentumsgemeinschaft zur Folge hat.
FLD für Wien, NÖ und Bgld, Senat II/9, 25.05.2001