§ 83 Abs 1 FinStrG
Die Vorspiegelung von Dienstfahrten und Geltendmachung fingierter Betriebsausgaben berechtigt zur Eröffnung eines Finanzstrafverfahrens wegen der Verkürzung von Abgaben.
VwGH 19.12.2000, 2000/14/0104
§ 83 Abs 1 FinStrG
Die Vorspiegelung von Dienstfahrten und Geltendmachung fingierter Betriebsausgaben berechtigt zur Eröffnung eines Finanzstrafverfahrens wegen der Verkürzung von Abgaben.
VwGH 19.12.2000, 2000/14/0104