§ 299 BAO
Bei der Prüfung eines Aufhebungsbescheids ist allein maßgeblich, ob die belangte Behörde die Kompetenz zur Bescheiderlassung im Aufsichtsweg besaß.
VwGH 20.12.2000, 98/13/0029
§ 299 BAO
Bei der Prüfung eines Aufhebungsbescheids ist allein maßgeblich, ob die belangte Behörde die Kompetenz zur Bescheiderlassung im Aufsichtsweg besaß.
VwGH 20.12.2000, 98/13/0029