Zusammenfassung: Sofern der Erwerb von Gesellschaftsanteilen zur Begleichung einer Honorarrechnung des Steuerberaters und mit dem Ziel der nachfolgenden gewinnbringenden Veräußerung erfolgt, so zählen die Anteile zum notwendigen Betriebsvermögen des Steuerberaters.
BFH, 01.02.2001, IV R 57/99