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Aktuelle Kurzinformationen - Rechtsprechung Körperschaftsteuer

KurzinfoSWK 2001, K 13 Heft 22 v. 1.8.2001

Zusammenfassung: Die Bildung einer Pensionsrückstellung ist bei Unmöglichkeit der Finanzierung einer Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung der Kapitalgesellschaft zu qualifizieren.

BFH, 20.12.2000, I R 15/00

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