Zusammenfassung: Die FLD Wien, NÖ und Bgld konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen die Kosten für den Erwerb von Bekleidungsstücken einer Schauspielerin steuerlich als Betriebsausgaben anerkannt werden können.
FLD Wien, NÖ, Bgld, Berufungssenat II/12, 04.05.2001
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 Z 2 EStG