Zusammenfassung: Die Autoren nehmen zum Verlustvortragsübergang bei Äquivalenzverletzungen und einer Quotenschenkung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 21 UmgrStG
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Zusammenfassung: Die Autoren nehmen zum Verlustvortragsübergang bei Äquivalenzverletzungen und einer Quotenschenkung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 21 UmgrStG
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